Wenn ständig
Mahnungen und
Vollstreckungs-
bescheide
kommen...

ist dann nicht nur
Fliegen schöner
als die Restschuld-
befreiung?

Staatlich anerkannte
Beratungsstelle für
Verbraucherinsolvenz-
verfahren (§ 305 InsO)

 

Anerkennung durch:
Regierung von
Niederbayern,
Postfach,
84023 Landshut

Inhaber:
Markus Ruder,
Nelkenweg 10,
84048 Mainburg
Telefon: 08751 / 844222
Telefax: 08751 / 844223

Sitzen Ihnen die Gläubiger schon im Nacken? Stapeln sich Rechnungen, Mahnungen oder sogar schon Vollstreckungsbescheide? Oder ist etwa der Gerichtsvollzieher schon Stammgast bei Ihnen? Dann sollten Sie vielleicht einmal über die Möglichkeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung nachdenken.

webmaster@verbraucherinsolvenz-ruder.de